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BILDUNGSURLAUB

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub? Dann sollten Sie unbedingt über eine Sprachreise als maßgeschneidertes Angebot nachdenken:

Viele der auf der Website aufgeführten Intensivkurse werden in den deutschen Bundesländern Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Berlin, und Sachsen-Anhalt als Bildungsurlaub anerkannt! Nur Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen verlangen einen Kurs mit einer höheren Stundenzahl.

Anspruch auf Bildungsurlaub
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, die/der mindestens sechs Monate in einem Unternehmen vollzeitbeschäftigt ist, Anspruch auf eine Woche (fünf Arbeitstage) Bildungs urlaub pro Kalenderjahr.

Verlängerter Bildungsurlaub
Möchten Sie eine zweiwöchige Sprachreise unternehmen, müssen Sie Ihren An spruch auf Bildungsurlaub von einem Jahr aufs nächste übertragen. Diesen Wunsch nach Zusammenziehung von zwei Perioden müssen Sie Ihrer Firma immer rechtzeitig und schriftlich zum Jahreswechsel mitteilen.

Gehalt
Während der Zeit Ihres Bildungsurlaubs beziehen Sie weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Man kann aber auch an mehr wöchigen Bildungsurlaubskursen teilnehmen und dafür nur einen Teil der Wochen als Bildungsurlaub beim Arbeitgeber geltend machen.

Auswahlkriterien für Bildungsurlaub
Nur Sie allein entscheiden, an welchem Bildungsurlaub Sie teilnehmen möchten. Ausschlaggebend für Ihren Arbeitgeber ist lediglich, dass die Veranstaltung den Richt linien entsprechend anerkannt ist.

Ablehnung des Bildungsurlaubs
Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nicht pauschal ablehnen, sondern Sie allenfalls bitten, den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt aus betrieblichen Gründen (z.B. Hochsaison) zu verschieben. Selbst verständlich können Sie eine schriftliche Begründung für eine solche Aufforderung zur Verschiebung verlangen.

So läuft´s:
1) Planung: Besprechen Sie den geeigneten Zeitpunkt für Ihren Bildungsurlaub rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, so dass dieser ent sprechend disponieren kann. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 2 bis 3 Monatevor Reisebeginn bei uns anzumelden. Bitte beachten Sie, dass in Rheinland-Pfalz die Anmeldebescheinigung bis spätestens 8, in Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens 15 Wochen vor Kursbeginn dem Arbeitgeber vor gelegt werden muss.

2) Anmeldung: Sie melden sich schriftlich für eine Sprachreise an und erhalten eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. Darin wird bescheinigt, dass Sie für eine anerkannte Bildungsurlaubsveranstaltung verbindlich angemeldet sind. In den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz wird hierfür ein anderes Verfahren angewandt, weshalb sich die Zusendung dieser Bescheinigung ggf. erheblich verzögern kann. Entsprechend früher sollten Sie uns Ihre Anmeldung schicken!

3) Bestätigung für Ihren Arbeitgeber: Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Wir bestätigen darin, dass Sie ordnungsgemäß an der Bildungsurlaubsveranstaltung teilgenommen haben.

Sie können im Folgenden nach Schulen suchen, welche in Ihrem Bundesland für Bildungsurlaub anerkannt sind. Sollten Sie sich schon für ein Reiseziel entschieden haben, so können Sie den Ort auswählen. Es wird Ihnen angezeigt, in welchen Bundesländern dieser anerkannt ist.

Bildungsurlaub geordnet nach Bundesländern

> Berlin

> Brandenburg

> Hamburg

> Hessen

> Mecklenburg-Vorpommern

> Niedersachsen

> Rheinland-Pfalz

> Sachsen-Anhalt

> Schleswig-Holstein

Andere Bundesländer - In den anderen Bundesländern ist Bildungsurlaub gesetzlich nicht geregelt.